Seniorenhäuser Hinrichs
 
 
25. November 2021

Liebe BewohnerInnen,
liebe Angehörige,
sehr geehrte Betreuer/Innen,

unseren letzten Newsletter eröffneten wir mit dem Hinweis, dass sich der Herbst in seinen schönsten Farben zeigt, trotz der „dunklen Jahreszeit“. Dies ist auch weiterhin nicht zu übersehen, leider sind aber auch die explodierten Corona Fallzahlen zu beobachten.

Aus diesem Grund sehen wir mit großer Sorge in die Zukunft und müssen unsere Regelungen zwangsläufig anpassen. Die Grundlage unserer Maßnahmen ergeben sich aus einer Neufassung der Corona-Bekämpfungsordnung der Landesregierung vom 20.11.2021

In unseren Einrichtungen sind aktuell keine Corona Infektionen aufgetreten. Dies bestärkt uns, dass alle bisherigen Anstrengungen und Sicherheitsvorkehrungen angemessen umgesetzt wurden.

Um das Schutzniveau unserer Häuser zu verbessern und um Besuche weiterhin zu ermöglichen gelten seit dem 21. November 2021 folgende Auflagen:

  1. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen, unabhängig vom Impf-oder Genesenen-Status (Ergänzung zur 2G-Regel in Pflegeheimen). Dieser Schnelltest ist ausschließlich nur für den Besuchstag gültig. Selbsttest können wir nicht anerkennen. Auch Besucher aus den Betreuten Wohnen die ihre Ehepartner besuchen möchten, müssen vor dem Betreten der Wohnbereiche getestet werden.
  2. Die Anmeldung zu Besuchen ist weiterhin erforderlich, des Weiteren werden gleichzeitig kostenlose Schnelltests angeboten. Die Zeiten hierfür werden Ihnen an den Rezeptionen bekannt gegeben. Am Samstag / Sonntag bieten wir Ihnen Schnelltests von 10.00 bis 11.00 Uhr an. Zu unserer Entlastung können Sie auch gern externe Testnachweise von Teststationen vorlegen. Nur in begründeten Notfällen (z.B. bei Palliativ Versorgung) testen wir auch außerhalb der angegebenen Testzeiten.
  3. Alle Besucher müssen für die gesamte Besuchsdauer in der Einrichtung eine FFP-2 Maske tragen.
  4. BewohnerInnen die sich außer Haus in Risikobereichen aufhielten (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.) müssen am Folgetag sowie am dritten und fünften Tag einen Schnelltest vornehmen lassen.
  5. Alle Geimpften und Genesenen MitarbeiterInnen müssen sich regelmäßig spätestens alle 72 Stunden einem Schnelltest unterziehen. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen täglich getestet werden.


Aufruf: Wir sind aktuell auf der Suche nach geeigneten Personen, die uns bei den Schnelltests auf Minijob-Basis unterstützen können. Eine professionelle Einweisung in die Testabläufe wird gewährleistet und ist kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich gern unter der Telefonnummer 0451-7099599 montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr.

Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Angehörigen, Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und größere Menschenansammlungen zu meiden. Halten Sie weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln ein.

Aktuell läuft unsere Advents- und Weihnachtsplanung damit wir unseren BewohnerInnen auch trotz der derzeitigen Corona-Situation schöne Stunden gewährleisten können. Wie bereits schon vorab informiert, können wir zu den Adventstagen und zur geplanten Weihnachtsfeier am 24.12. leider keine Angehörigen einladen.

Treten grundlegende Änderungen im Corona Geschehen auf, werden wir Sie wie gewohnt umgehend davon in Kenntnis setzen. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit. 

Bleiben Sie gesund,
Ihre Familie Hinrichs

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