Eine positive Nachricht erreichte uns vergangenes Wochenende. Die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck ermöglicht ab dem 15.06.2020 weitere Lockerungen bezüglich der Besuchsregelung. Ich denke, dies ist sowohl für unsere Bewohner und Bewohnerinnen, als auch für Sie eine tolle und wichtige Nachricht. Wir haben in den letzten Tagen unser Besuchskonzept überarbeitet und möchten Ihnen an dieser Stelle die Änderungen ab kommenden Montag vorstellen.
Das wichtigste zu erst: Köperliche Nähe, sowie Berührungen sind wieder erlaubt!
Eine Plexiglasscheibe muss nur noch angewendet werden, wenn Sie oder unser Bewohner keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. In diesem Fall muss der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Sollten jedoch beide (Besucher und Bewohner) einen Mund-Nase-Schutz tragen, so muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Sie können direkt neben dem Bewohner Platz nehmen und dürfen diesen berühren. Ich denke, dies ist für alle Beteiligten ein echter Zugewinn! Sollten Sie sich sicherer fühlen, oder ein Gespräch ohne Mund-Nasen-Schutz bevorzugen, bieten wir Ihnen gerne weiterhin die Plexiglasscheibe an.
Bei einem Besuch ohne Plexiglasscheibe, wäre uns wichtig, dass Sie sich bitte nicht direkt neben den Bewohner / die Bewohnerin setzen. Viele Bewohner tragen ein Visier, da so die Sauerstoffzufuhr erhöht ist. Das Visier ermöglicht auch eine besser Kommunikation, ist jedoch an den Seiten nicht ganz geschlossen. Aus diesem Grund setzen Sie sich bitte frontal vor den Bewohner, um das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren. Unsere Mitarbeiter werden Sie entsprechend einweisen.
Neu ist auch, dass ab kommenden Montag 2 Besucher pro Bewohner (zzgl. einer Begleitperson bei Bedarf) kommen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der körperlichen Nähe umso wichtiger ist, die Hygienemaßnahmen richtig durchzuführen. Desinfizieren Sie sich Ihre Hände bei Betreten des Besuchsraumes gründlich!
Weiterhin gilt, dass Besuchstermine nur nach telefonischer Terminvereinbarungen stattfinden können. Die Besuchszeiten des jeweiligen Hauses sind ebenfalls weiterhin gültig.
Um Ihnen und den Bewohnern und Bewohnerinnen eine Alternative zum Besuchsraum anbieten zu können, richten wir vor den Besuchsräumen Außensitzplätze für Sie ein. Je nach Wetterlage und Belieben können Sie dann entscheiden, wo das Gespräch stattfinden soll.
Generell gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck weiterhin ein Betretungsverbot für stationäre Pflegeeinrichtungen. Dieses umfasst auch das Außengelände der Einrichtungen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Wir freuen uns auf die kommenden Wochen, voller lang ersehnter Umarmungen und blicken zuversichtlich auf die zukünftigen Entwicklungen.
Bleiben Sie gesund! Ihr Eyk Hinrichs
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